+++ Aufhebung Startverbot Sassenroth +++

+++ Aufhebung Startverbot Sassenroth +++

Sonderregelungen zum Flugbetrieb +++ Gültig ab 20.04.2020

Liebe Vereinsmitglieder*innen,

die noch Mitte der Woche bestehende Problematik der Bußgeldgefahr wegen des nicht näher erläuterten Begriffs der Sportstätte, wurde durch die Pressemitteilung und die neue Corona-Verordnung vom 17.04.2020 durch das Land Rheinland-Pfalz eindeutig klargestellt.

In Absprache mit anderen Vereinen in Rheinland-Pfalz und dem DHV Regionalbeirat Region Mitte wird das seit 19.03.2020 geltende Startverbot aufgehoben. Damit möchten wir unseren Vereinsmitgliedern ermöglichen, wieder dem Flugsport nachgehen zu können.

Da wir uns jedoch weiterhin in einer besonderen Ausnahmesituation Corona befinden, gelten für die Zeit ab 20.04.2020  bis auf Weiteres besondere Regelungen zum Flugbetrieb:

  • Wir bitten um Verständnis, dass für Gastflieger weiterhin das Startverbot gilt, um Flugtourismus am Starthang und den vom Bund/Land nicht gewünschten unnötigen Reiseverkehr zu vermeiden.
  • Alle Piloten sind selbst für die persönliche Einhaltung der Vorgaben aus der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verantwortlich.
  • Piloten mit Krankheitssymptomen, die mit Corona in Verbindung gebracht werden können, ist der Aufenthalt im Fluggelände nicht gestattet.
  • Eine Rettungsschnur ist an erreichbarer Stelle mitzuführen! Bei einer Baumlandung kann die vereinsinterne Rettungskette in Gang gesetzt werden, um öffentliche Ressourcen zu schonen und negative Publicity zu vermeiden.
  • Auffahrten mit PKW aktuell nicht gestattet! Nur „Hike & Fly“ erlaubt!
  • Maximal zwei Piloten am  Startplatz; weitere Piloten sollten sich unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen und ohne Gruppenbildung (2-Personenregel) am Rand des Starthangs oder weiter zurück im Wald aufhalten.
  • Tandemflüge nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt des Tandempiloten.
  • Kein gemeinsamer Verzehr von Speisen oder Getränken auf dem Startplatz!
  • Die Landewiese ist unverzüglich zu verlassen.
  • Die Packwiese ist unter Ausnutzung der gesamten Fläche für das zügige Zusammenlegen der Ausrüstung zu benutzen.
  • Längere Aufenthalte am Unterstand und auf dem Parkplatz sind zu vermeiden.
  • Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den Startplatz kurzfristig zu sperren und Platzverweise bei Regelverstößen zu erteilen.

Folgende zusätzliche Empfehlungen gibt der Verein:

  • Es sollte(n) keine Fahrgemeinschaften in die Fluggebiete gebildet oder Verabredungen zum Fliegen getroffen werden.
  • Nachrichten über die sozialen Medien (WhatsApp, Facebook, Email, usw.), die andere Piloten animieren könnten, in unser Fluggebiet zu fahren, sollten vermieden werden.
  • Der Vorstand stellt es den Vereinspiloten frei, ggf. nach dem aktuellen Motto „#Stay@home“ lieber auf das Fliegen zu verzichten, bis die verlängerte, bundesweite, Kontaktbeschränkung am 03.05.2020 endet.

Wir halten Euch weiterhin auf dem Laufenden.

Euer Vorstand

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